07.03.2024 Das Problem der Doppelbesteuerung

 

Ich möchte an dieser Stelle einmal auf das Problem der Doppelbesteuerung hinweisen, das bei einer starren Wertfreigrenze besteht.

 

Wenn Sie heute in Deutschland für 400 EUR einen Fernseher kaufen, und für 40 EUR Lebensmittel, dann müssen Sie an der Grenze die Schweizer Einfuhrsteuer auf 440 EUR entrichten, da Sie für mehr als 300 CHF eingekauft haben. Für den Fernseher können Sie sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen, aber nicht für die 40 EUR Lebensmittel. Diese Lebensmittel werden doppelt besteuert.

 

Das Problem verschärft sich, wenn die Mindestgrenze gesenkt wird auf die vorgeschlagenen 150 CHF, oder gar die vom SGV (Schweizer Gewerbeverband) geforderten 50 CHF. Dann werden viele Einkäufe ennet der Grenze doppelt besteuert. 

 

Im KAMS Modell gibt es hingegen keine Doppelbesteuerung. Alle Einkäufe werden genau 1x besteuert, entweder im Ausland oder in der Schweiz. 

 

06.03.2024 Vernehmlassung zur Senkung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 CHF

 

Die KAMS hat eine Vernehmlassungsantwort bei der eidgenössischen Zollverwaltung hinterlegt. In dieser begründen wir unsere Haltung zum Vorschlag des Finanzministeriums. 

 

Diese Antwort könnt Ihr hier einsehen:

 

Vernehmlassungsantwort KAMS

 

Wir sind eventuell kurz vor dem Durchbruch. Es gibt einige Sympathien für unseren Vorschlag. Können wir bald feiern? 

 

13.11.2023 Senkung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 CHF?

 

Wie u.a. der Tagesanzeiger berichtet, will die Schweiz ihre Wertfreigrenze für das Einkaufen im Ausland von jetzt 300 CHF auf 150 CHF senken

 

https://www.tagesanzeiger.ch/einkaufen-in-deutschland-keller-sutter-will-einkaufstouristen-staerker-zur-kasse-bitten-589691520902

Es fehlt allerdings noch die Information zu welchem Datum die Umstellung erfolgen soll. 

Auch wenn der Schritt zu begrüssen ist, bleibt rätselhaft, warum die Wertfreigrenze nicht ganz abgeschafft wird. Auch ist in der App Quickzoll, die vermehrt zum Einsatz kommen soll, keine Abrechnung zum verminderten Mehrwertsteuersatz möglich, was alle Lebensmitteleinkäufe praktisch von Quickzoll ausschliesst, da wohl kaum jemand auf Lebensmittel den vollen Mehrwertsteuersatz entrichten wird. Problematisch erscheint zudem, dass bei 150 CHF in Frankreich eine Doppelbesteuerung bestimmter Einkäufe erfolgt. In Frankreich ist die Erstattung der Mehrwertsteuer nur bei Einkäufen über 175 EUR möglich.

Insgesamt erscheint fraglich, ab das Modell rechtlich überhaupt möglich ist. Wir verweisen da gerne auf unsere Empfehlung, die das ganze Problem elegant und rechtlich einwandfrei löst (siehe Startseite).  

 

12.08.2023 Einkaufstourismus zieht wieder an

 

Der Einkaufstourismus ist wieder zurück. Wie u.a. der Blick berichtet stürmen Schweizer Einkäufer wieder wie früher, also vor der Covid-Pandemie, die grenznahen Geschäfte 

 

https://www.blick.ch/wirtschaft/einkaufstourismus-gewinnt-wieder-rasant-an-fahrt-schweizer-stuermen-wieder-ins-grenznahe-ausland-id18833543.html

 

Ursache ist vor allem der starke Franken, der inzwischen mehr als 1.03 EUR wert ist. 

 

 

 

21.10.2021 50 CHF Regel?

 

In der Schweizer Presse wird zunehmend davon gesprochen, dass die 300 CHF Regel einer 50 CHF Regel weichen soll, vgl. u.a.

 

https://www.srf.ch/news/schweiz/einkaufstourismus-300-franken-freigrenze-koennte-bald-abgeschafft-werden

 

Das ist nicht sinnvoll, da damit eine Doppelbesteuerung entsteht. Wenn man in Deutschland in zwei Geschäften für je 40 EUR einkauft, kann man die deutsche Mwst. nicht zurückerhalten, muss aber die Schweizer Einfuhrsteuer bezahlen, da der Gesamteinkauf (80 EUR) die 50-CHF-Grenze übersteigt. Noch schlimmer ist es in Frankreich, wo die Mwst. erst ab Einkäufen über 175 EUR erstattet wird. Ähnliches gilt für Italien und Österreich.

 

Es wäre wirklich ganz gut wenn die Schweizer Politik auf das über 10 Jahre angesammelte knowhow der KAMS zurückkommt. Unsere Regel, siehe Startseite, führt zu einer kompletten Abdeckung aller Einkäufe mit genau einer Mehrwertsteuer.

 

 

21.09.2021 Ständerat stimmt der KAMS Regel zu!

 

Der Schweizer Ständerat hat die KAMS-Regel angenommen. Wie die Zeitung SchweizerBauer schreibt, vgl.

 

https://www.schweizerbauer.ch/politik-wirtschaft/agrarpolitik/parlament-will-einkaufstourismus-eindaemmen/#comment-21848

 

ist der Ständerat komplett auf unsere Linie eingeschwenkt, wie auch schon der Nationalrat vor ca. einem Jahr. Nur der Bundesrat, insbesondere in Person Uli Maurer wehrt sich noch gegen diese unsere vernünftige und faire Regel.

 

 

11.06.2021 Einkaufstourismus kehrt zurück

 

Der geliebte und gehasste Einkaufstourismus ist wieder in Konstanz angekommen. Verstopfte Strassen, klingelnde Kassen in den wieder geöffneten Geschäften, Ausfuhrscheine und stempelnde Zöllner, alles ist wie gehabt. Die Maskenpflicht ist fast das letzte was in den Geschäften noch an die Pandemie erinnert. 

Weiterhin beschränkt ist dagegen der Aufenthalt in Gaststätten und Restaurants. Hier kommt derzeit nur hinein, wer komplette Impfung oder einen Coronatest nachweisen kann. Wir bitten allerdings darum, die KAMS nicht für COVID-Informationen haftbar zu machen, da gibt es offizielle Stellen für.

Leider hat die Schweiz die Gelegenheit verpasst um die Regeln anzupassen und wenigstens die Schweizer Einfuhrsteuer auf alle Einkäufe zu erheben. Schnell skifahren können sie, aber politische Reformen werden hierzulande im Schneckentempo erledigt.

  

12.04.2021 Atmosphärische Methan Reduktion

 

In eigener Sache hier ein Hinweis. Ich (Oswald Petersen) habe mit einigen Freunden die Firma AMR AG gegründet. AMR steht für Atmosphärische Methan Reduktion. Wir wollen der Atmosphäre Methan entziehen, um der globalen Erwärmung entgegen zu wirken.

 

Alles weitere findet ihr unter www.amr.earth.

 

 

04.01.2021 Frohes Neues Jahr

 

Wir wünschen allen Lesern unserer Seite und dieses Blogs ein Frohes Neues Jahr 2021.

 

Derzeit ist der Einkaufstourismus aufgrund der Covidkrise gestoppt. Das hat für die Kreuzlinger Gewerbetreibenden die gute Folge, dass die Schweizer Einkäufer in die Geschäfte diesseits der Grenze zurückkehren. 

 

Wir fordern kein Verbot des Einkaufstourismus. Im Gegenteil, der Wettbewerb ist gut für alle Beteiligten. Aber es wäre jetzt eine gute Gelegenheit, die Regeln zu ändern, und die Mehrwertsteuer auf alle Einkäufe einzuführen, wie von uns seit Jahren gefordert. Dann wäre endlich gleichlange Spiesse gegeben, an dem Tag, an dem das Einkaufen ennet der Grenze wieder erlaubt sein wird.

 

Bleibt gesund und beachtet die Corona-Hygiene-Regeln!   

 

01.11.2020 Thurgauer/St. Galler Standesinitiativen gegen Einkaufstourismus angenommen!!!

 

Der Nationalrat hat die die Initiativen der Kantone St. Gallen und Thurgau zur Abschaffung der Freigrenze angenommen. Nachzulesen ist das Ganze im Tagblatt Artikel der am Freitag erschien. 

 

Das ist ein grosser Schritt in Richtung Abschaffung der Mehrwertsteuersubvention! Wir sind darüber natürlich begeistert, und auch ein bisschen stolz, denn ohne die KAMS wäre diese Entwicklung wahrscheinlich nicht so eingetreten.

 

Unklar ist derzeit noch, ob auch die Vermeidung der Doppelbesteuerung (Mehrwertsteuer im Ausland PLUS Schweizer Einfuhrsteuer), wie von der KAMS seit Jahren gefordert, im Vorschlag der beiden Kantone enthalten ist. Eine Doppelbesteuerung wäre unfair und wahrscheinlich rechtswidrig. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt von vornherein mit zu berücksichtigen.

 

Sehr gut ist, dass die App Quickzoll, wie von uns gefordert, für die Abwicklung der Zahlung eingesetzt werden soll.

 

 

24.05.2020 KAMS und Corona

 

Die Pandemie hat alle anderen Themen zurückgedrängt, und den Einkaufstourismus zum Erliegen gebracht. Die Folgen für die Kreuzlinger Wirtschaft sind jetzt, nach Aufhebung des Lockdown, positiv, wie sich an der belebten Hauptstrasse unschwer erkennen lässt. In den Geschäften und Cafes ist es kaum mehr möglich einen freien Verkäufer oder Tisch zu bekommen. Wir freuen uns über diesen zwischenzeitlichen Zustand, der allerdings nur bis zur Öffnung der Grenze befristet ist. 

 

Wir wünschen uns auch in Corona-freien Zeiten viele Kunden in den hiesigen Läden. Das wird möglich sein, wenn die Kunden auf alle Einkäufe, sei es hier oder ennet der Grenze, Mehrwertsteuer zahlen müssen. Diese unsere Forderung ist fair, umweltfreundlich und einfach umzusetzen. Wie wir durch Corona lernen durften, ist es durchaus möglich, schnell und effektiv zu handeln. Das sollte nun auch für die Abschaffung der Mehrwertsteuersubvention gelten. Nicht zuletzt ist dies ein Weg, die klammen Staatskassen wieder ein wenig zu befüllen.

 

Aber nicht nur die Schweiz muss handeln, auch Deutschland sollte seinen Teil beitragen und die Bagatellgrenze von 50 EUR auf die maximal möglichen 175 EUR heraufsetzen. Es ist unverständlich dass der deutsche Finanzminister diese einfache Änderung nicht beschliesst. Sie würde ihm viele Dutzend Beamte ersparen, die an der Grenze "Stempeldienst" schieben. Und nebenbei noch mehrere hundert Millionen EUR an Steuereinnahmen generieren. 

 

 

05.03.2020 Neue Initiative, altes Ziel

 

 

in St. Gallen haben sich Politikerinnen der SVP und der Grünen, wie der CVP, zusammengetan, um der Forderung nach Abschaffung der Mehrwertsteuersubvention neuen Schwung zu verleihen. Wie das Tagblatt heute berichtet, sind die Nationalrätinnen Franziska Ryser (Grüne) und Esther Friedli (SVP) in die WAK (Wirtschaftskommission) gewählt worden. Dort lobbyieren sie gemeinsam mit Markus Ritter (CVP) für die Abschaffung der 300-Franken-Freigrenze, und die Anwendung der App QuickZoll, wie in unserem Modell. Es fehlt noch unsere Ausnahmeregelung für Einkäufe unterhalb der Bagatellgrenze, dann ist das St. Galler Modell mit unserem identisch.

 

Wir freuen uns natürlich für diese neue, überparteiliche Unterstützung.

 

16.12.2019 Die 50 EUR Bagatellgrenze kommt

 

Wie bereits berichtet wird ab 1.1.2020 die Mehrwertsteuer von deutschen Geschäften nur noch dann erstattet, wenn der Betrag des Einkaufs bzw. Ausfuhrscheins 50 EUR übersteigt. Siehe z.B. Artikel in der Kreuzlinger Zeitung vom 18.11.2019. Was heisst das nun konkret für das Einkaufen? 

Die sog. Bagatellgrenze von 50 EUR gilt für den Betrag EINES Einkaufs in EINEM Geschäft in Deutschland. Wer z.B. in zwei Geschäften je 40 EUR ausgibt, bekommt keine Steuererstattung, da beide Beträge unter 50 EUR liegen. Wer in 10 Geschäften je 40 EUR ausgibt, ist ganz dumm dran, denn er bekommt keine Mehrwertsteuererstattung in Deutschland und muss zudem Schweizer Einfuhrsteuer bezahlen (= Doppelbesteuerung). Das System ist daher wohl nur eine Übergangslösung, mal wieder. Aber immerhin: Es ist besser als vorher, wo manche sich noch für einen 10-EUR-Einkauf einen Ausfuhrschein ausstellen liessen und der deutsche Zoll mit dem Stempeln gar nicht nachkam.

Wir bleiben bei unserer Forderung, siehe Startseite. Einfuhrsteuer oder Mehrwertsteuer, eine Steuer muss bezahlt werden. Egal welche. Aber nur eine.

 

19.9.2019 Thurgauer Initiative gegen Einkaufstourismus abgelehnt

 

Der Ständerat hat die Initiative des Kanton Thurgau zur Abschaffung der Freigrenze abgelehnt. Nachzulesen ist das Ganze im Tagblatt Artikel der heute erschien. 

 

Das ist natürlich ein Rückschlag für uns, denn wir hatten diese Initiative gemeinsam mit den Thurgauer Abgeordneten Brigitte Häberli und Thomas Eberle, aber auch den Grünen Thurgau, im Wesentlichen formuliert und gehofft, dass auf diesem Wege eventuell die schädliche Mehrwertsteuersubvention zu Fall kommt.

 

Leider wurden wir aber in den folgenden Abstimmungsprozess kaum einbezogen, und es ist wahrscheinlich dass die zuständige Wirtschaftskommission des Ständerats einfach nicht die notwendigen Detailkenntnisse besass, um die verschiedenen Modelle und ihre Varianten und Auswirkungen zu bewerten. Daher ist das letzte Wort zu diesem Thema noch nicht gesprochen.

 

Wenn im Januar tatsächlich die deutsche Bagatellgrenze von 50 EUR kommt, dann werden die Karten neu gemischt, wie bereits am 22.8. angemerkt. Das KAMS-Modell ist immer noch auf dem Tisch, und es wird sich am Ende durchsetzen. 

 

 

22.8.2019 Wenn die Bagatellgrenze kommt...

 

...dann wird die Umsetzung unserer Idee noch wahrscheinlicher!

 

Wir wollen erreichen, dass alle Einfuhren steuerpflichtig werden. Entweder die ausländische Umsatzsteuer, hier die deutsche Mehrwertsteuer, oder die Schweizer Einfuhrsteuer sollen auf alle Einkäufe bezahlt werden. Wenn nun Deutschland die 50 EUR Bagatellgrenze einführt, dann wird, in unserem Modell, die Schweizer Einfuhrsteuer auf alle Einkäufe in Deutschland unter 50 EUR entfallen. 

 

Das hat einen grossen Vorteil. Die Smartphone App Quickzoll des Schweizer Zolls kann nämlich nur einen einzigen Steuersatz abrechnen. Aber es gibt ja zwei Steuersätze, einen "normalen" und einen "ermässigten", der vor allem für Lebensmittel und Bücher gilt. Lebensmittel und Bücher kosten allerdings nur selten über 50 EUR, und wären daher meist steuerbefreit, wenn die Bagatellgrenze der Deutschen kommt. Daher ist die App Quickzoll tauglich, fast alle Einkäufe über 50 EUR abzurechnen. 

 

Nun wird der Einwand kommen, dass man ja auch 10 Bücher kaufen kann, oder Lebensmittel für 20 Personen, und dann ist man doch wieder über 50 EUR. Aber das sind Ausnahmefälle, die dann eben manuell am Zoll erledigt werden könnten. Die App ist geeignet für 95% der Einkäufe, und wickelt dann die meisten Einkäufe regelkonform ab. Und der Rest wird halt wie bisher am Zoll erledigt.

 

Das Problem mit den Lebensmitteln besteht allerdings auch bei gemischten Belegen, die Einkäufe mit normalem und ermässigten Steuersatz zusammenfassen. Diese würden dann mit dem vollen Schweizer Steuersatz von derzeit 7.7% abgerechnet, wenn sie 50 EUR übersteigen. Das würden die meisten wohl akzeptieren, denn der deutsche ermässigte Steuersatz liegt bei 7%, ist also fast derselbe. Auch kann man sich 2 getrennte Belege ausstellen lassen, wenn man will, und den einen Beleg sich selbst und den 2. Beleg einem Mitreisenden zuordnen. Also, da gibt es viele Varianten, die durchaus legal sind. Das wird dann wieder ein Spass sein für die Ausgefuchsten:-) so wie heute auch schon.

 

Insgesamt öffnet die 50 EUR Bagatellgrenze eine Tür für eine vollständige Besteuerung aller Einkäufe. Wir begrüssen daher diese, wenn auch kleine, Bagatellgrenze, und hoffen auf die reale Einführung zum 1.1.2020.

 

 

30.7.2019 Die Bagatellgrenze kommt

 

endlich führt auch Deutschland eine Bagatellgrenze ein, wenn auch in sehr geringer Höhe von 50 EUR.

 

Artikel in Südkurier

 

 

Wir freuen uns natürlich sehr über diesen ersten Schritt, der zwar ein kleiner ist, aber in die richtige Richtung geht. 

 

15.6.2019 Klage gegen Schweizer Zoll

 

gegen die Bevorzugung der ausländischen Händler durch die eidgenössische Zollverwaltung hat ein St. Galler Optiker Klage eingereicht, vgl. folgenden

 

Artikel in St. Galler Tagblatt

 

Wir unterstützen diese Klage und fordern die Abschaffung der Subvention des Einkaufstourismus durch den Zoll.

 

 

5.5.2019 Brief an Olaf Scholz

 

in Zshg. mit den Berichten in der Presse, dass eine deutsche Bagatellgrenze geplant sei, schrieb ich heute folgenden Brief an den Bundesfinanzminister.

 

 

 

An den Bundesfinanzminister

Herr Olaf Scholz

 

Sehr geehrter Herr Scholz,

 

mit Freude haben wir hier an der Schweizer Grenze vernommen, dass es Pläne gibt, den mehrwertsteuerfreien Einkauf in Deutschland zu begrenzen. Die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 175 EUR wäre eine Wohltat, für Deutschland, für die Schweiz und für alle hier wohnenden Bürger.

 

Der jetzige Zustand führt zu einem dauernden Verkehrschaos, verbunden mit einem riesigen Verwaltungsaufwand, und einer unfairen Bevorzugung der Schweizer Wohnbevölkerung ggü. den deutschen Bürgern. Wenn man von 20 Minuten Zeitaufwand für alle Beteiligten pro Ausfuhrschein ausgeht, werden jedes Jahr ca. 6 Millionen Stunden für die Ausfüllung und Verarbeitung dieser Zettel vergeudet. Hinzu kommen die zusätzlichen Kosten für Benzin, Parken, Strassen etc. die durch den Zusatzverkehr entstehen. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden liegt bei ca. einer halben Milliarde EUR jährlich. Allein aus klimapolitischen Gründen, aber auch Gründen der Fairness, ist diese Regelung abzulehnen.

Bei Einführung einer Bagatellgrenze würden alle 3 Missstände beseitigt. Zudem würden die Schweizer Zollbehörden ihre Mindestgrenze auf eben diese 175 EUR absenken, so dass der mehrwertsteuerfreie Einkauf ganz aufhören würde. Das wäre eine gute Nachricht für alle, die nicht direkt von der Steuervergünstigung profitieren.

Hinzu kommen die Steuereinnahmen, die sowohl auf der Schweizer wie auf der deutschen Seite deutlich steigen würden. Diese Gelder können von den beiden Staaten sicher sinnvoll verwendet werden und kommen der gesamten Bevölkerung zugute, statt nur ein paar wenige zu subventionieren.

Wir arbeiten seit 2012 am Thema und hoffen sehr, dass nun bald eine gute Regelung kommt, die dem steuerfreien ElDorado hier an der Grenze ein Ende setzt.

Oswald Petersen

 

 

 

18.3.2019 Artikel im Südkurier zum deutschen Ausfuhrschein

 

Bereits am 16.3. erschien im Südkurier ein längerer Artikel zum deutschen Ausfuhrschein. Darin wird u.a. auch auf die neueste Entwicklung verwiesen. So ist es offenbar beschlossene Sache, dass Deutschland eine 175 EUR Bagatellgrenze einführen will. Nur der Zeitpunkt sei noch unklar.

 

Wir begrüssen das natürlich. Eine möglichst hohe Bagatellgrenze würde für viele Einkäufe das Aus der bürokratischen Prozeduren bedeuten. Dann würde auch die deutsche App zum Ausfuhrschein obsolet werden, denn dann wären nur noch einige Millionen Ausfuhrscheine pro Jahr zu stempeln, nicht deren siebzehn Millionen wie heutzutage. 

 

Allerdings bliebe immer noch eine mehrwertsteuerfreie Zone zwischen deutscher Bagatellgrenze und Schweizer Freigrenze. Daher muss jedenfalls auch die Schweizer Gesetzgebung verändert werden, um alle Einkäufe mit Mehrwertsteuer zu belegen. Es wäre im Grunde ganz einfach: Bis 175 EUR zahlt man die deutsche Mwst. Für alle darüber liegenden Einkäufe wird Schweizer Einfuhrsteuer abgerechnet.

 

 

17.3.2019 Stellungnahme der Stiftung für Konsumentenschutz

 

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat sich zur Frage der Doppelbesteuerung im Falle einer Aufhebung der Freigrenze, und zur Frage der 2 Mehrwertsteuersätze, wie folgt positioniert.  Wir hatten an die Präsidentin, Frau Sara Stalder, geschrieben und haben Antwort von der Stiftung erhalten, hier im Wortlaut:

 

Betreff: RE: Mehrwertsteuer an der Grenze - künftiges Regime

Sehr geehrter Herr Petersen

Besten Dank für Ihre Mail. Gerne würden wir zuerst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Einkaufstourismus / Hochpreisinsel Schweiz machen:

Die Stiftung für Konsumentenschutz teilt die Sorge, dass aufgrund der vielen Auslandseinkäufe die Schweizer KMU und Detailhändler, insbesondere in grenznahen Gebieten, unter Druck kommen. Obwohl es immer wieder behauptet wird, sind die grossen Preisdifferenzen jedoch nur zu einem kleinen Teil auf höhere Lohn- und Mietkosten zurückzuführen, dies zeigen verschiedene Studien, die vom Detailhandel selbst in Auftrag gegeben wurden. Hauptursache für die grossen Preisunterschiede ist vielmehr die Behinderung des Wettbewerbs: Ausländische Lieferanten bedienen Schweizer Abnehmer nicht direkt im Ausland, sondern nur via einen General- oder Alleinimporteur in der Schweiz, die oft überrissene Preise verlangen. Gleichzeitig behindern die ausländischen Lieferanten mit diversen Tricks Parallelimporte. Wir haben deshalb die Fair-Preis-Initiative lanciert: Hauptziel ist, dass Schweizer Unternehmen Waren aus dem Ausland zu konkurrenzfähigen Preisen importieren und damit ihre Endverkaufspreise senken können. Dies würde den Einkaufstourismus eindämmen und Arbeitsplätze in der Schweiz sichern. Wir sind überzeugt, dass man das Problem an der Wurzel packen muss und nicht via Einfuhrzölle Wirtschaftspolitik machen sollte.

Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass alle Konsumenten auf ihren Einkäufen Mehrwertsteuer entrichten sollten, entweder die ausländische oder die inländische. Die Freigrenze wurde deshalb eingeführt, weil der Aufwand für das Einkassieren und die Kontrolle sich bei kleinen Einkäufen für den Bund nicht rechnet. Mit einer App würde das Verfahren für die Zollverwaltung weniger aufwändig, der Arbeitsaufwand wird aber einfach auf den Konsumenten ausgelagert, der dann seine Einkäufe in die App eingeben und verwalten muss. Klar – falls dies einmal alles automatisch funktioniert (wie in der Phase III, die sie skizzieren), hält sich der Aufwand in Grenzen. Ob Deutschland, das von den Schweizer Einkaufstouristen profitiert, bei diesem Modell kooperiert, ist für uns jedoch fraglich.

Wie oben erwähnt, fokussieren wir uns darauf, die Warenbeschaffungskosten für Schweizer Unternehmen zu senken. Wir sehen dies als geeigneteres Mittel an als sämtliche private Einfuhren aus dem Ausland wieder zu verzollen. Sollte aber die App-Lösung flächendeckend eingeführt werden, wäre es natürlich sinnvoll, wenn die beiden unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze angewandt werden können und es keine Doppelbesteuerungen gibt.

Freundliche Grüsse

André Bähler
Leiter Politik und Wirtschaft

Anwesend im Büro: Mo. & Fr. ganzer Tag, Mi. & Do. Vormittag

Stiftung für Konsumentenschutz
Monbijoustrasse 61, Postfach
3001 Bern
Tel. direkt: +41 (0)31 370 24 21
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.konsumentenschutz.ch

 

 

 

17.1.2019 Änderung des KAMS Modells 

 

Wie bereits protokolliert wurde die KAMS vom Schweizer Zoll eingeladen zu einer Besprechung in Bern am 10.1.2019. In Bern trafen wir auf eine grosse Runde von Mitarbeitern des Zoll, plus einige Vertreter aus dem Handel, mit denen wir ca. 3 Stunden diskutiert haben. Es wurde deutlich, dass alle einig waren: Der steuerfreie Einkauf an der Grenze soll enden.

 

Zum Inhalt des Gesprächs wurde Stillschweigen vereinbart, daher können wir das hier nicht wiedergeben. Aber eines wurde doch klar: Unser bisheriges Modell, in dem der Bürger selbst entscheidet, welche Steuer er bezahlt, ist für den Zoll schwer zu kontrollieren. Wir haben das Modell daher angepasst. Ab jetzt gilt unser neuer Vorschlag auf der Startseite. Dieser sieht vor, dass auf alle Einkäufe im Ausland Einfuhrsteuer fällig wird, es sei denn, dass das Herkunftsland die Mehrwertsteuer auf den Einkauf nicht erstattet. Das ist dann der Fall, wenn es im Herkunftsland eine Bagatellgrenze für die Erstattung der Mehrwertsteuer gibt. Bagatellgrenzen gibt es in allen Nachbarländern der Schweiz - ausser Deutschland. 

 

Die Abwicklung der Millionen Ausfuhrscheine, gerade an der deutschen Grenze, wird mit der smartphone App Quickzoll erfolgen, die der Schweizer Zoll bereits Anfang 2018 eingeführt hat. Mit dieser App kann der Einkäufer die Bezahlung der Einfuhrsteuer bequem am Smartphone erledigen. Die Bezahlung muss vor Grenzübertritt erfolgen, damit der Zoll die ordentliche Verzollung kontrollieren kann.

 

Die jetzige App Quickzoll kennt nur einen Steuersatz in Höhe von 7.7%. Wenn auch Lebensmittel versteuert werden müssen, muss die App noch um den Steuersatz für Lebensmittel (2.5%) erweitert werden. Diese Forderung haben wir beim Zoll deponiert.

 

Wir sind optimistisch dass diese oder eine ähnliche Regelung binnen der nächsten 2 Jahre eingeführt wird.

  

4.1.2019 Wir wurden eingeladen 

 

Die KAMS wurde vom Schweizer Zoll eingeladen zu einer Besprechung in Bern am 10.1.2019. Wir werden der Einladung Folge leisten und unser Modell zur Abschaffung der Mehrwertsteuersubvention erläutern.  

 

Durch die neue APP des Zolls, Quickzoll, ergeben sich Möglichkeiten, die es dem Zoll evtl. erlauben werden, Einfuhrsteuer auf alle Einfuhren zu erheben, für die die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird. In diese Richtung gehen unsere Vorschläge. Es gibt auch Stimmen, die einfach eine generelle Absenkung der Wertfreigrenze fordern, von jetzt 300 CHF auf z.B. 150 CHF. Das lehnen wir ab, weil es eher zu mehr als zu weniger Verkehr führen wird, und das Problem nicht wirklich löst. 

 

Interessant ist auch Folgendes: 

 

Der deutsche Bundesrechnungshof empfiehlt in einem Bericht vom 12. Mai 2017 über die Mitwirkung der Zollverwaltung bei der Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr die Einführung einer Bagatellgrenze von 175 Euro.

 

Ihr seht, es bewegt sich einiges. Frohes neues Jahr übrigens:-) Wir werden an dieser Stelle weiter informieren.

 

4.5.2018 Quickzoll - die neue App des Schweizer Zolls 

 

Seit neuestem bietet der Schweizer Zoll eine App an, mit der Reisende ihre Waren verzollen können, ohne am Schalter des Zoll vorzusprechen. Die sog. QuickZoll App soll das Verzollen leichter und schneller machen. Die App kann bei Schweizer Zoll heruntergeladen werden :

 

Downloadseite des Schweizer Zolls

 

Wir begrüssen es grundsätzlich sehr, dass der Schweizer Zoll mit der Digitalisierung der Verzollung anfängt. Allerdings ist die App zur Zeit noch wenig interessant, da der Einkäufer sowieso am Zoll halten muss, um den ausländischen Ausfuhrstempel zu bekommen. Auch hat die App den Nachteil, dass Lebensmitteleinkäufe zum vollen Mwst.-Satz abgerechnet werden, das ist nicht korrekt und sollte sobald als möglich behoben werden. Zur Zeit wird man die App daher am besten nur für Einkäufe nutzen, die den vollen Mwst.-satz attrahieren.

 

Für die Zukunft sagen wir dieser App eine weite Verwendung voraus, wenn ihr Potential genutzt wird, um den mehrwertsteuerfreien Einkauf abzuschaffen. Dann wird die Mehrheit aller Einkäufer dieses Verfahren benutzen. Allerdings ist es dafür erforderlich, dass der Zoll die Steuerfreigrenze von 300 CHF senkt oder am besten ganz abschafft. Das wäre natürlich GANZ IN UNSEREM SINNE!

 

Für die fernere Zukunft ist es dann praktisch sicher, dass die Nachbarländer für die Mehrwertsteuererstattung auf den Ausfuhrstempel verzichten werden, und stattdessen den Zahlungsnachweis des Schweizer Zolls anerkennen werden, um die Mehrwertsteuer zu erstatten. Dann wird endlich eine papierlose, automatische Abwicklung der Zoll- und Steuer-Formalitäten an der Grenze möglich sein.

 

2.5.2018 Grosser Rat des Kantons Thurgau überweist Motion der Grünen 

 

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat die Motion der Grünen bzgl. Abschaffung der Wertfreigrenze mit 107 zu 1 Stimme nach Bern überwiesen. Damit ist nun klar: Der Kanton Thurgau fordert die Abschaffung der Wertfreigrenze von 300 CHF an der Schweizer Grenze. Dass diese Motion zustande kam ist im Wesentlichen den Grünen des Kantons Thurgau zu verdanken. Aber auch alle anderen Parteien haben zugestimmt, der Antrag ist in seltener Einhelligkeit gut geheissen worden. Nicht zuletzt hat die KAMS die Grünen mit Rat und Tat unterstützt.

Nachdem die Standesinitiative nun verabschiedet ist, und auch der Nationalrat sich für die Abschaffung der Wertfreigrenze fordert, ist der Schweizer Zoll unter erheblichem Druck, die praktische Umsetzung dieser politisch gewollten Änderung voranzutreiben.

 

21.02.2018 Mehrwertsteuer im Onlinehandel 

 

Seit 1.1.2018 besteht für die grossen Onlinehändler wie etwa Amazon die Mehrwertsteuerpflicht bei Lieferungen aus dem Ausland in die Schweiz. Die ist zu begrüssen, zeigt es doch, dass Reformen sehr wohl möglich sind, und dass auch in der Schweiz ein Bewusstsein darüber besteht, dass ALLE Einkäufe gleich besteuert werden sollten.

 

https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/themen/steuern/steuern-national/revision-der-mehrwertsteuer.html

 

 

19.02.2018 KAMS vereinfacht ihr Modell 

 

Die KAMS hat bisher ein Modell verfolgt, bei dem die Bürger ihre Ausfuhrscheine beim Schweizer Zoll einscannen müssten. Dieser Schritt ist neuerdings nicht mehr enthalten. Da der deutsche Zoll die Ausfuhrscheine bereits am Parkplatz Bodenseeforum abstempelt (vgl. Pressemitteilung der Stadt Konstanz), ist es nicht zumutbar, nur zum Einscannen am Schweizer Zoll zu halten. Daher verzichten wir auf diesen Schritt. Ein Nachteil mag sein, dass der Schweizer Zoll die Einhaltung der Einfuhrsteuerpflicht kaum kontrollieren kann, aber das ist ein geringfügiges Problem. Wichtiger ist, dass das Modell dem Schweizer Zoll und dem Schweizer Bürger möglichst wenig Arbeit macht. Das vereinfachte, aktuelle Modell der KAMS sehen Sie auf der Startseite.

 

 

 

21.12.2017 Kreuzlinger Zeitung bringt Artikel zur KAMS

 

Die Kreuzlinger Zeitung vom 15.12.2017 veröffentlicht ein Interview mit Oswald Petersen, und die Reaktionen darauf zeigen, dass noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss siehe

 

https://www.kreuzlinger-zeitung.ch/2017/12/15/jeder-soll-die-mehrwertsteuer-zahlen/#comments

 

  

7.12.2017 Nationalrat fordert Massnahmen gegen den Einkaufstourismus

 

Der Nationalrat fordert, dass der Bundesrat Massnahmen prüft, damit alle Einkaufstouristen Mehrwertsteuer bezahlen.

 

Endlich ist unsere Arbeit von Erfolg gekrönt. Die Nachricht ist in Bern angekommen. Der Bundesrat muss "aufzeigen, ob ein Mehrwertsteuerregime eingeführt werden könnte, in dem alle Kunden Mehrwertsteuer bezahlen - entweder in dem jeweiligen europäischen Nachbarland oder in der Schweiz." Bis in den Wortlaut hinein entspricht dieses Begehren unserer Forderung. 

 

Artikel auf cash.ch

 

4.12.2017 KAMS berechnet Mehrwertsteuerzuwachs bei Abschaffung der Freigrenze 

 

Die KAMS hat berechnet, wieviel zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen der Schweizer Staat bei Abschaffung der Freigrenze erwarten kann. Es sind immerhin ca. 285 Millionen CHF. Mit den zusätzlichen Einnahmen könnte die Mehrwertsteuer in der ganzen Schweiz um 0.1 Prozent gesenkt werden. 

 

Berechnung der zusätzlichen Einnahmen

 

28.11.2017 St. Galler Kantonsrat gegen Freigrenze  

 

Der St. Galler Kantonsrat wendet sich an Bern. Der Bund soll etwas gegen den Einkaufstourismus tun.

 

Artikel im Tagblatt

 

11.09.2017 Fällt die Freigrenze?  

 

Die Kreuzlinger Zeitung spekuliert aufgrund der Thurgauer Standesinitiative, ob die Freigrenze fällt.

 

Artikel in der Kreuzlinger Zeitung

 

09.09.2017 Standesinitiative gegen den Einkaufstourismus  

 

Die Grünen Thurgaus sind die Treiber hinter einer Standesinitiative, die vom Thurgau ausgehen soll. Alle Einkäufer, die die ausländische Mehrwertsteuer zurückverlangen, sollen Schweizer Einfuhrsteuer bezahlen. 64 Abgeordnete unterstützen dies bereits. Mehr Detail steht in der Ausgabe der Kreuzlinger Zeitung von gestern.

 

Die Initiative ist in der KAMS entstanden und wir freuen uns über die breite Unterstützung!

Artikel im Tagblatt

 

04.08.2017 Deutscher Zoll leidet unter Personalnot 

 

Der Spiegel schreibt: Der deutsche Zoll leidet unter Personalmangel. Diesem kann leicht abgeholfen werden. Einfach die unsinnige Mehrwertsteuererstattung abschaffen, dann stehen hunderte von Zöllnern für sinnvolle Arbeiten bereit. 

 

http://www.spiegel.de/karriere/zoll-leidet-unter-akuter-personalnot-a-1161367.html

 

 

01.08.2017 Wenn der Franken fällt 

 

Der Franken hat gegenüber dem EUR deutlich nachgegeben. Für einen EUR erhält man heute ca. 1.14 CHF, vor einigen Monaten waren es noch 1.08 CHF. Durch diese Entwicklung verteuert sich der Einkauf im Ausland für Schweizer, was zu einem Rückgang im Einkaufstourismus führen dürfte. So weit so gut.

Aber auch heute, am 1. August, sind viele Schweizer nach Konstanz zum Einkaufen gepilgert. Der erhebliche Preisunterschied wird durch die (völlig unnötige) Erstattung der Mehrwertsteuer noch vergrössert. Man wünscht sich französische Verhältnisse, denn im Gegensatz zu Deutschland erstattet Frankreich nur Ausfuhrscheine im Wert von 175 EUR oder mehr.

Warum verhandelt die Schweiz eigentlich nicht mit Deutschland über dieses Problem? Es wäre, unter Nachbarn, so leicht lösbar.

 

18.6.2017 Einfuhrsteuer in Internet  

 

Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (Migros, coop...) hat ein Modell zur Neuregulierung der Einfuhrsteuer vorgeschlagen, das im Folgenden als Stempelmodell bezeichnet wird. Für Einfuhren unterhalb von 300 CHF entsteht Einfuhrsteuerpflicht wenn ein Ausfuhrschein vom ausländischen Zoll gestempelt wird. Einfuhren, die nicht gestempelt werden, bleiben von der Einfuhrsteuer befreit, es sei denn dass die Gesamtsumme der Einfuhren eines Tages 300 CHF überschreiten.

Das Stempelmodell hat verschiedene Vorzüge. Insbesondere kann das Stempelmodell von der Schweiz im Alleingang beschlossen und umgesetzt werden. Schwierigkeiten bereitet einzig die Tatsache, dass das Modell zu Mehraufwand an der Schweizer Grenze führt. Zur Behebung dieses Problems schlägt die KAMS die Bezahlung der Einfuhrsteuer im Internet vor. 

Eine Webanwendung des Schweizer Zolls würde es erlauben, die Bezahlung der Einfuhrsteuer binnen einen Monats nach der Einfuhr von zuhause zu erledigen. Eingeben müsste der Benutzer, neben seinen persönlichen Daten, die Gesamtsumme des Einkaufs in EUR und den Mehrwertsteuersatz (voll oder vermindert) bzw. bei gemischten Rechnungen mit vollem und vermindertem Steuersatz beide Teilbeträge. Das Programm würde dann die zu zahlende Einfuhrsteuer in CHF ermitteln. Diese kann der Einkäufer mittels der üblichen bargeldlosen Zahlungsmittel begleichen. Nach erfolgter Bezahlung kann eine Quittung ausgedruckt werden.

Die Frage ist: Wie kann der Schweizer Zoll kontrollieren, ob jemand seine Einfuhren auch wirklich versteuert. Zu diesem Zweck wäre es erforderlich, dass der Einkäufer dem Schweizer Zoll bei der Einfuhr eine Kopie des Ausfuhrscheins aushändigt. Die Kopien ermöglichen dem Zoll hernach Stichproben, um festzustellen ob eine Einfuhr auch wirklich binnen eines Monats versteuert wurde.  

Der Vorgang an der Grenze wäre dann folgender:

1) Ausfuhrschein ausfüllen mit Namen und Adresse (wie heute)

2) Ausländischen Stempel holen (wie heute)

3a) Einfuhrsteuer beim Schweizer Zoll bezahlen ODER

3b) Kopie des Ausfuhrscheins anfertigen und an Schweizer Zoll übergeben und Einfuhrsteuer binnen eines Monats im Internet bezahlen.

Dieses Modell vereint die Vorteile des Stempelmodells mit einer modernen und praktischen Bezahlform. Der Schweizer Zoll wird von Millionen von Zahlungsvorgängen entlastet, und der Bürger profitiert von der eingesparten Zeit bei der Zollabwicklung.

In fernerer Zukunft würde der Stop am Zoll wahrscheinlich ganz entfallen. Der ausländische Zoll kann auf das Stempeln der Ausfuhrscheine verzichten und stattdessen die Quittung des Schweizer Zolls verlangen, um die Mehrwertsteuer  zu erstatten. Wenn das geschieht wird der Einkauf im Ausland einfacher sein als heute. 

 

11.6.2017 Diskussionen um das richtige Modell

 

Das Thema Einfuhrsteuer ist endgültig in Bern angekommen. Umstritten bleibt das richtige Modell.

 

Artikel in Handelszeitung über Einkaufstourismus

 

5.6.2017 Deutscher Zoll stellt 49 neue Zöllner ein

 

Artikel in Handelszeitung

 

22.5.2017 Die Grünen im Thurgau werden aktiv

Die Grünen im Thurgau stehen voll hinter den Zielen der KAMS. Und nun werden sie auch politisch aktiv. Eine Standesinitiative des Kanton Thurgau soll dafür sorgen, dass der mehrwertsteuerfreie Einkauf ennet der Grenze endet.

Artikel in Thurgauer Zeitung Seite 1

Artikel in Thurgauer Zeitung Seite 13

16.4.2017 IGDHS fordert Mehrwertsteuer für alle  !!!

 

Die IGDHS (Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz) fordert dass alle Einfuhren mit Mehrwertsteuer belegt werden. Hinter der IGDHS stehen die Schweizer Grossverteiler Migros, Denner, coop und Manor (...). Genauere Informationen siehe folgenden Artikel in der Basler Zeitung.    

http://www.bzbasel.ch/wirtschaft/migros-und-coop-wollen-einkaufstouristen-mit-steuern-belegen-131234579

 

Natürlich unterstützen wir diese Forderung. Es wäre eine Lösung im nationalen Alleingang, die dazu führt, dass für alle Einfuhren Schweizer Einfuhrsteuer oder ausländische Mehrwertsteuer bezahlt wird. Damit wäre unsere Forderung nach Mehrwertsteuer für alle erfüllt. Bei Einfuhren unter 300 CHF wird der Anspruch auf steuerfreie Einfuhr verwirkt, wenn man die Ausfuhr durch den ausländischen Zoll bestätigen lässt. Wenn man sich aber keinen Stempel holt, braucht man weiterhin keine Schweizer Einfuhrsteuer zu bezahlen. Es ist zu hoffen, dass diese Lösung auch juristisch wasserdicht ist, plausibel ist sie jedenfalls. Widerstand ist vom Schweizer Zoll zu erwarten, da auf diesen erheblicher Mehraufwand zukommt. Aber eventuell ist dieser Mehraufwand ja mit dem Einfuhrsteuerautomaten zu bewältigen, siehe unten. 

 

Es ist phantastisch dass nach 5 Jahren intensiver Arbeit der KAMS nun ein grosser, einflussreicher Verband unserer Forderung nach "Mehrwertsteuer für alle" das notwendige politische Gewicht verleiht. 

 

8.4.2017 Neue Idee: Der Einfuhrsteuerautomat 

Nach dem Vortrag beim Gewerbeverein haben wir überlegt, wie es ermöglicht werden kann, dass die Schweizer Einkaufstouristen nur die Schweizer Einfuhrsteuer bezahlen müssen, in Höhe von 8% bzw. 2.5%, aber weiterhin die ausländische Mwst. zurückerhalten können.

Der Schweizer Zoll erhebt bei Einkäufen unter 300 CHF keine Einfuhrsteuer, weil ihm das Personal fehlt um diese Beträge zu erheben. Was spricht dann dagegen, das Personal mit einem Automaten zu ergänzen? Ein Einfuhrsteuerautomat könnte in vielen Fällen die Einfuhrsteuer kassieren. Ihn zu bedienen wäre einfacher als der Kauf eines Bahnbillets.

1) Betrag eingeben

2) Mehrwertsteuersatz wählen ("Voller Satz" oder "verminderter Satz")

3) Schritte 1 und 2 für alle Beträge wiederholen

4) Automat berechnet die Schweizer Einfuhrsteuer

5) Bezahlen

6) Automat druckt Quittung mit allen Beträgen.

Mit Einfuhrsteuerautomaten könnte die Freigrenze gesenkt werden, z.B. auf 100 CHF. Das wäre ein grosser Schritt auf dem Weg zur kompletten Lösung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die EU dann in Zukunft auf die Rückzahlung der Mwst. bei Beträgen unter 100 CHF verzichten würde. Damit wäre die "europäische Lösung" Realität, und alle Einkäufe würden besteuert.

3.3.2017 Vortrag zur KAMS im Kreuzlinger Gewerbeverein

 

 

 

Der Vortrag im Kreuzlinger Gewerbeverein wurde von den versammelten Mitgliedern des Gewerbevereins mit Applaus bedacht und gelobt. Dennoch haben wir auch eine Erkenntnis gewonnen die wir in die weitere Arbeit mit einfliessen lassen wollen. In der Schweiz wird es offenbar schwer sein, die Idee durchzusetzen, dass die Schweizer im Ausland den vollen Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes (z.B. 19% / 8%  in Deutschland) bezahlen sollen. Eher konsensfähig wird sein, dass die Schweizer Einfuhrsteuer auf alle Einkäufe entrichtet wird. Das europäische Modell der KAMS ist für beide Lösungen offen, wir werden in Kürze informieren, wie wir dieses Ziel erreichen können.

 

19.2.2017 Vortrag zur KAMS im Kreuzlinger Gewerbeverein

 

Am 3. März wird die KAMS im Kreuzlinger Gewerbeverein ihr europäisches Modell zur Lösung des Mehrwertsteuerproblems an den Schweizer Grenzen vorstellen.

 

12.2.2017 Migros-Chef Bolliger fordert Mehrwertsteuer für alle

 

In der NZZ am Sonntag sagt Herbert Bolliger. "Es ist doch ungerecht, dass die Konsumenten in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen und diejenigen, die über die Grenze fahren, davon befreit sind. So gehen der Schweiz erhebliche Einnahmen verloren."

 

4.12.2016 Artikel zum Einkaufstourismus in Spiegel Online

 

In diesem Artikel wird die Anzahl der Ausfuhrscheine mit 17.6 Mio für 2015 angegeben.

Artikel in Spiegel Online

2.7.2016 Unterstützung für europäische Lösung der KAMS im Ständerat

Die KAMS hat die Unterstützung der beiden Thurgauer Ständeräte Brigitte Häberli (CVP) und Roland Eberle (SVP) gewonnen. Beide Ständeräte signalisierten ihre Zustimmung in einem Gespräch mit Jost Rüegg und Oswald Petersen, das am 27.6.2016 in Frauenfeld stattfand.

 

12.6.2016 Papier der KAMS zur europäischen Lösung des Problems

Die KAMS veröffentlicht hier ein Papier zur "europäischen Lösung" des Mehrwertsteuerproblems.

 

Das europäische Modell

 

25.5.2016 Europäische Lösung des Problems

 

Die KAMS fordert neu eine "europäische Lösung" des Mehrwertsteuerproblems. Diese Lösung würde in der sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union verankert. Die Auswirkungen wären dieselben wie im sog. "Schweizer Modell". Siehe Startseite und Lösungsmodelle.

 

2.2.2016 Regierung von Baden-Württemberg fordert Mini-Bagatellgrenze

Es bewegt sich ein bißchen etwas in Deutschland, aber 50 EUR ist natürlich viel zu wenig. Trotzdem: Es wäre ein Anfang.

Beitrag bei der NZZ

 

26.1.2016 Bericht auf 20 Minuten

Zu unserem neuen "Schweizer Modell" gibt es einen neuen Beitrag auf 20 Minuten

Beitrag auf 20 Minuten

 

25.1.2016 Kathy Riklin unterstützt uns

Die bekannte Nationalrätin Kathy Riklin (CVP) unterstützt das "Schweizer Modell".

 

23.1.2016 Bericht auf fm1 Today

Zu unserem neuen "Schweizer Modell" gibt es einen zweiten Beitrag auf fm1Today

Beitrag auf fm1Today

 

23.1.2016 Artikel in Thurgauer Zeitung

Zu unserem neuen "Schweizer Modell" gibt es einen ersten Artikel in der Thurgauer Zeitung

Artikel in Thurgauer Zeitung

 

21.12.2015 Schweizer Lösung des Problems

 

Die KAMS fordert neuerdings eine "Schweizer Lösung" des Mehrwertsteuerproblems. Die Schweiz könnte ohne großen Aufwand erreichen, daß alle Kunden mindestens in einem Land die Mwst. bezahlen müssen. Sie könnte die Mehrwertsteuererstattung auf Einkäufe, die von der Einfuhrsteuer befreit sind, verbieten.

 

Die Folge wäre, daß ein großer Teil der Ausfuhrscheine wegfälllt. Nur Einkäufe über 300 CHF pro Tag sind Einfuhrsteuer-pflichtig. Alle kleineren Einkäufe im Ausland würden ohne Mehrwertsteuererstattung getätigt. Der Einkaufstourismus würde zurückgehen, und der Verkehr würde stark abnehmen. Die Menschen würden ihre Einkäufe kumulieren, um über 300 CHF zu kommen, denn nur dann könnten sie die ausländische Mwst zurück bekommen. Daher würden sie seltener im Ausland einkaufen, aber dann um so mehr Umsatz pro Einkauf generieren. Insgesamt würden die Schweizer aber wieder mehr im Inland einkaufen, weil sich die Preise um Ausland, auch bei Beträgen über 300 CHF, um den Betrag der Schweizer Einfuhrsteuer erhöhen würden, also bei den meisten Gütern um 8%, und bei Lebensmitteln um 2.5%.

 

11.10.2015 Automatisierung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung

 

http://www.20min.ch/finance/news/story/Ein-Chip-soll-den-Ausfuhrzettel-ersetzen-17755845

 

In dem Artikel wird der Vorschlag des Zolls dargestellt, die Mwst.-Erstattung zu automatisieren. Ähnliche Initiativen gibt es auch anderorts. Eine Automatisierung hätte einen Vorteil: Sie würde es dem Schweizer Zoll erlauben, die Schweizer Mwst. auch bei kleinen Einkäufen unter 300 SFr zu erheben. Das ist heute, auf Grund des hohen Verwaltungsaufwands, nicht praktikabel. Dennoch: Viel einfacher als die Automatisierung des Ausfuhrscheins ist seine Abschaffung, wie wir sie seit Jahren fordern. 

 

 

1.10.2015 Elf Milliarden Franken Umsatz im Einkaufstourismus

 

http://www.20min.ch/finance/news/story/Detailhaendler-verlieren-dieses-Jahr-11-Milliarden

 

15.8.2015 Schweizer fahren im Schnitt 50 km zum Einkaufen in Deutschland

 

http://www.20min.ch/finance/news/story/Eine-Stunde-Auto-fahren-fuer-Ausland-Schnaeppchen

 

1.8.2015 Jetzt schreibt bereits die BBC über die leeren Strassen in Kreuzlingen

 

http://www.bbc.com/news/business-33710144

 

18.6.2015 Artikel in Blick vom 16.5.2016

In dem Artikel wird der Vorschlag aus Baden-Württemberg diskutiert, die Mwst. auf Einfuhrscheine unter 50 EUR nicht mehr zu erstatten. Ausserdem wird die Anzahl der erstatteten Ausfuhrscheine für 2014 mit 16 Milllionen angegeben. 50 EUR, das ist eine Placebo Maßnahme. Das hat praktisch keine Auswirkungen. Wir fordern: Alle sollen auf alle Einkäufe Umsatzsteuer zahlen, in Deutschland oder der Schweiz. Wenn man mit Mindestgrenzen operiert, dann sollten 175 EUR gelten, das ist das Limit das in Europa möglich und in Frankreich gängige Praxis ist.  

 

25.3.2015 Stellungnahme zur Automatisierung der Ausfuhrscheine

Es wird diskutiert die Ausfuhrscheinerstattung zu automatisieren siehe etwa

Artikel in Suedkurier

Hier die Stellungnahme der KAMS: Durch eine Automatisierung wird das Problem nicht gelöst. Im Gegenteil. Wenn es einfacher wird, die Mehrwertsteuer zurück zu bekommen, werden es noch mehr Autos und noch mehr Menschen in Deutschland und noch mehr Verluste von Umsatz in den Schweizer Geschäften. Wir sind daher gegen eine Automatisierung. Die Mehrwertsteuererstattung muss abgeschafft werden, dann braucht man sie auch nicht mehr automatisieren. Die deutsche Mehrwertsteuer soll nur dann erstattet werden, wenn die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt wird.

 

29.1.2015 Deutsche Zöllner fordern Mindestgrenze

 

Die deutschen Zöllner schliessen sich unserer Forderung nach Einführung einer Bagatellgrenze an.

 

 

24.12.2014 Artikel in Südkurier

 

Der Artikel zeigt das weiterhin erhebliche Interesse an unserem Thema. Es fehlt in dem Artikel allerdings die Erklärung, warum eine kumulative Mindestgrenze denn sinnvoll ist. Hierfür gibt es zwei Gründe: Erstens schützt eine kumulative Grenze die kleineren Geschäfte in Deutschland. Eine Grenze, die auf nur einen Ausfuhrschein bezogen ist, bevorzugt grosse Geschäfte, denn es ist einfacher in einem grossen Geschäft mehrere Dinge zu kaufen als in einem kleinen. Der zweite Grund ist ein systematischer: Auch die Schweizer Höchstgrenze von 300 SFR ist eine kumulative Grenze, auch sie bezieht sich auf die Gesamtheit aller Einkäufe an einem Tag. Um die beiden Systeme kompatibel zu bekommen ist daher eine kumulative Grenze auch auf deutscher Seite sinnvoll. Letztlich wäre dann das Ziel, beide Grenzen auf einen einzigen Betrag zu bringen. Dann wäre unsere Forderung erfüllt, dass alle Einkäufe mit Mehrwertsteuer belastet werden.

 

Zur weiteren Diskussion auf Facebook vgl. auch Seegeflüster!

 

31.10.2014 Folgender Brief an den deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble abgesandt

 

Guten Tag Herr Schäuble,

wir haben eine Initiative zur Abschaffung der Mehrwertsteuerrückzahlung für Schweizer gegründet. Details finden Sie auf unsere Webseite www.kams.ch.

Sie haben hunderte von Zöllnern im Einsatz, die jeden Tag tausende (genau: 12 Millionen p.a.) Ausfuhrscheine abstempeln für Waren, die Schweizer Bürger (und andere Gebietsansässige der Schweiz) in Deutschland kaufen und in die Schweiz ausführen. Für den Grossteil dieser Waren wird keine Schweizer Einfuhrumsatzsteuer fällig. Es handelt sich hier um ein Steuerprivileg zugunsten der Schweiz, finanziert vom deutschen Steuerzahler.

Statt komplizierte MAUT Modelle zu entwickeln und wieder zu verwerfen, könnte dieses Privileg ohne großen Aufwand beseitigt werden. Frankreich macht es vor, dort müssen mindestens 175 EUR in einem Geschäft umgesetzt werden, bevor eine Mwst.-erstattung möglich ist. Das ist einfach, gerecht und ökologisch. Die deutsche Regelung hingegen ist bürokratisch, unfair und führt regelmäßig zu einem Verkehrschaos hier in Kreuzlingen/Konstanz und anderen grenznahen Orten.

Wenn die französische Regelung auch hier gälte würde

- das Verkehrsaufkommen erheblich sinken, da die Schweizer nur noch für seltene dafür aber große Einkäufe kämen, statt wie heute jeden 50-EUR-Einkauf am Zoll abstempeln zu lassen.
- die Anzahl der Ausfuhrscheine halbiert, da kleine Einkäufe nicht mehr gestempelt würden, und große Einkäufe in kleinerer Zahl getätigt würden.
- das Steueraufkommen steigen, da die kleinen Einkäufe nicht mehr erstattet würden.
- der Umsatz der deutschen Einzelhändler kaum tangiert, da wenige große Einkäufe insgesamt genauso hohe Umsätze verursachen wie viele kleine.
 
Alles positive Effekte, die in Konstanz zu einer erheblichen Entspannung führen würden. Auch könnten hunderte von Zöllnern sinnvolle Arbeit tun, z.B. den Mindestlohn durchsetzen, statt einer komplett widersinnigen und auch noch stupiden Tätigkeit nachzugehen.

Es erfordert Weisheit das Richtige zu erkennen und Mut es zu tun. Beides trauen wir Ihnen zu!

mit freundlichen Grüssen
 
Oswald Petersen
Lӓrchenstr. 5
CH-8280 Kreuzlingen
+41-71-6887514
www.kams.ch



 

25.01.2014 Artikel im Südkurier

 

 

Endlich nimmt auch der Südkurier unser Thema auf. In einem ganzseitigen Artikel wird das Thema "Lust und Frust der grünen Zettel" von Julia Kipping präsentiert. Auch wenn nicht alle Details unseres neuen Modells dargestellt werden, ist doch jedenfalls ein gewisses Umdenken in den Redaktionsstuben des Südkuriers zu spüren. Es geht voran, millimeterweise:-)

 

 

13.1.2014 KAMS bei der Linken Partei in Konstanz

 

Heute haben Harry Mangold und ich die Positionen der KAMS bei der Konstanzer Stadtratsfraktion "Die Linke" vorgestellt. Im Zentrum stand unser neues "Kumulationsmodell", das es ermöglicht, eine Bagatellgrenze von 125 EUR einzuführen, ohne daß es zu Umsatzverlusten im Konstanzer Detailhandel kommt. Das Modell stiess bei der Linken auf ZUstimmung, wenn auch schnell klar wurde, dass "Die Linke" eigentlich eine höhere Bagatellgrenze von 175 EUR bevorzugen würde. 

 

 

 

03.12.2013 Artikel in der SeeMoZ

 

http://www.seemoz.de/lokal_regional/kampf-dem-grunen-mehrwertsteuer-zettel/

 

Der Artikel hilft uns indem er die Positionen der KAMS abdruckt. Ich habe daraufhin, in etwa, folgenden Leserbrief an das SeeMoZ gesandt.

 

 

Liebes Seemoz,

haben Sie vielen Dank für den Abdruck unserer Seite.

Wir haben inzwischen unser Modell angepasst. In diesem neuen Modell werden die Interessen der deutschen Detailhändler stärker berücksichtigt, und es ist auch EU-regelkonform.

Das KUMULATIONSMODELL:

Deutschland führt eine Bagatellgrenze von 175 EUR brutto ein, unter der die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird. Auch in diesem Modell ist eine Kumulation der Ausfuhrscheine eines Tages möglich. Die Schweizer Höchstgrenze von 300 SFR netto bleibt unverändert.

In diesem neuen Modell wird es Schweizern weiterhin möglich sein, mehrwertsteuerfrei einzukaufen. Ausfuhrscheine über 175 EUR kann man weiterhin im Geschäft erstatten lassen. Kumulierte Ausfuhrscheine eines Tages, die zusammen mehr als 175 EUR Umsatz ausmachen, können auf dem Postweg direkt beim Finanzamt eingesandt werden und werden bargeldlos erstattet.

Das Kumulationsmodell bringt eine Reduktion des Verkehrs, ohne daß die Umsätze im deutschen Detailhandel sinken. Die Schweizer kommen zwar weniger häufig, kaufen dafür aber mehr ein, wenn sie kommen, um mindestens 175 EUR auszugeben.

Das Ergebnis ist:

- weniger Verkehr
- gleich viel Umsatz
- weniger Bürokratie

Konstanz wird verkehrsmäßig entlastet, aber das Geschäft mit den Schweizer Kunden geht unvermindert weiter. Die Abwicklung der Ausfuhrscheine wird wesentlich vereinfacht, und die Geschäfte werden deutlich entlastet. Auch wenn dieses Modell unter Gerechtigkeitsaspekten weniger Vorteile aufweist, wäre es ein Schritt in die richtige Richtung.

 

...


mit bestem Gruß aus Kreuzlingen

Oswald Petersen
www.kams.ch
 

 

22.10.2013 Nach der Bundestagswahl kommt es in Deutschland zu Koalitionsverhandlungen. Für das Finanzressort wird Olaf Scholz von der SPD die Gespräche führen. Daher habe ich heute an Olaf Scholz folgenden Brief gesandt.

__________________________________________

Sehr geehrter Herr Scholz,

gespannt verfolgen wir hier im Süden die Diskussion um die Große Koalition.

Wir wollen erreichen, dass auch Schweizer Bürger Mehrwertsteuer bezahlen, wenn sie in Deutschland einkaufen. Damit könnten ca. 500 Millionen EUR zusätzliche Steuereinnahmen für Deutschland generiert werden.

Hier im Grenzgebiet zu Deutschland tobt jedes Wochenende der Einkaufstourismus aus der Schweiz. Das liegt (auch) daran, dass die Schweizer (und alle anderen Bewohner der Schweiz, also auch viele Deutsche) in Deutschland keine Umsatzsteuer bezahlen, weder die deutsche Mehrwertsteuer - noch die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer. Der Einkaufstourismus führt zu einem Verkehrsaufkommen, das für die hier Lebenden ein unerträgliches Ausmaß angenommen hat.

Warum macht Deutschland es nicht wie Frankreich? In Frankreich wird die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn der Einkaufsbetrag 175 EUR übersteigt. Das ist eine vernünftige Regel. In Deutschland hingegen können sich Schweizer auf einen Einkauf von 10 EUR Lebensmitteln noch 80 Cent Mwst. erstatten lassen. Die Folge ist ein riesiger Bürokratieaufwand, mit hunderten von Zöllnern, 12 Millionen Ausfuhrscheinen pro Jahr, und der Verkehr mit Tausenden von PKW, die hier jede Woche einfallen. Diese Regelung ist weder ökonomisch, noch ökologisch, sondern in jeder Hinsicht kontraproduktiv. Zwar gibt es einige Geschäftsinhaber, die davon profitieren, aber es gibt ebenso viele, die das Nachsehen haben. Die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz ist negativ, für den Staat und die Bürger auf beiden Seiten der Grenze.

Wir wollen keine 'Steuererhöhung'. Wir wollen nur, dass jeder Bürger, egal ob Deutscher oder Schweizer, gleich behandelt wird. Das ist, nach EU-Recht, siehe Frankreich, leicht möglich, und erfordert nichts weiter als eine Verordnung des deutschen Finanzministers.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unsere Webseite www.kams.ch.

Bitte helfen Sie und lassen Sie das Thema in die Koalitionsverhandlungen einfließen!

mit freundlichen Grüssen
 
Oswald Petersen
Lӓrchenstr. 5
CH-8280 Kreuzlingen
+41-71-6887514
www.kams.ch

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18.5.2013 Es werden immer mehr Ausfuhrscheine

Artikel im Blick zu Anschwellen der Ausfuhrscheinflut

30.11.2012 Artikel in mehreren Zeitungen zu neuer IG DHS Studie bzgl. Einkaufstourismus

Zitat aus Tagesanzeiger: "Jetzt wollte es die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), hinter der die grossen Player wie Migros und Coop stehen, genau wissen." Hier geht es weiter zum

Artikel in Tagesanzeiger

30.11.2012 Artikel in Blick und Handelszeitung zu neuer Migros Studie bzgl. Einkaufstourismus

Artikel in der Handelszeitung

Artikel in Blick

Beide Artikel thematisieren eine neue Studie von Migros, der zufolge in der Schweiz 20.000 Arbeitsplätze durch den Einkaufstourismus gefährdet sind. Es ist die Rede von 8 Milliarden SFR, die durch den Einkaufstourismus ins Ausland flössen. Auch wenn diese Zahlen grob übertrieben sind, zeigt sich doch immerhin, daß die beiden Handelsriesen Migros und coop langsam aufwachen. Das ist zu begrüßen.

Weniger schön sind Töne, denen zufolge es eine 'patriotische Pflicht' der Schweizer sei, im Inland einzukaufen. Das ist unangemessen. Der/die einzelne Bürger/in ist ihrer/seiner Familie und eigenen Geldbörse verpflichtet und kauft, mit gutem Recht, wo es am günstigsten ist. Mit diesen Tönen will die Politik nur davon ablenken, daß sie selbst die hohen Preisdifferenzen zwischen der Schweiz und Deutschland zu verantworten hat. Da ist zum einen die Mehrwertsteuersubvention zu nennen, die etwa einen Drittel der Preisdifferenz verursacht. Der andere, größere Teil der Preisunterschiede resultiert aus dem Umstand, daß die Schweiz mit 8 Millionen überdurchschnittlich wohlhabenden Einwohnern eine 'Hochpreisinsel' in einem riesigen EU-Markt von ca. 350 Millionen Einwohnern darstellt. Allein in Deutschland wohnen zehn mal mehr Menschen, die im Schnitt deutlich weniger verdienen als die Schweizer. Dementsprechend sind der Wettbewerb und der Preisdruck dort höher, und die Kosten im Handel und die Handelsmargen sind geringer.   

Wenn also die Preisdifferenz zum großen Teil den Tatsachen geschuldet ist, daß die Schweiz erstens ein kleines, reiches Land und zweitens nicht Mitglied der EU ist, dann hat die Schweizer Politik mit ihrer Entscheidung, der EU fernzubleiben, einen großen Teil der Preisdifferenz selbst zu verantworten. Da die Schweizer diese Politik unterstützen, ist das auch in Ordnung, es ist eben ein Preis, den sie für diese Politik bezahlen. Es ist auch ein Stück weit in Ordnung, wenn die (reicheren) Schweizer für ein Konsumgut mehr bezahlen als andere. Die Schweizer Politiker sollten aber dem Schweizer Volk reinen Wein einschenken. Mit den hohen Preisen in der Schweiz bezahlen die Schweizer für ihre formelle Unabhängigkeit von Brüssel. Dafür kann der einzelne Bürger nicht in Haftung genommen werden.

Inakzeptabel bleibt die Mehrwertsteuersubvention. Sie ist unfair, sie verstärkt den Einkaufstourismus, und sie erzeugt übertriebenen Verkehr. Sie gehört abgeschafft.

12.11.2012 Artikel zur Einführung einer Bagatellgrenze in der Thurgauer Zeitung

Artikel in der Thurgauer Zeitung

 

11.11.2012 Artikel zum Einkaufstourismus in Blick, Südkurier und Basler Zeitung

Es rauscht erheblich im Blätterwald. Die Initiative der Zürcher Nationalrätin Kathy Riklin (CVP) zeigt Wirkung. Frau Riklin fordert, wie wir, daß den mehrwertsteuerfreien Einkäufen ein Riegel geschoben wird.

Wir unterstützen Frau Riklin in ihren Bemühungen.

Aus Deutschland kommt Gegenwind. Insbesondere der Waldshuter CDU-Abgeordnete Dörflinger wehrt sich gegen die Abschaffung der Mehrwertsteuersubvention, mit zum Teil haarsträubenden Argumenten. Freundlichere Töne hören wir hingegen aus Berlin, hier scheint man das Thema anders zu bewerten.

28.10.2012 Artikel zum Einkaufstourismus in der Sonntagszeitung

Die Sonntagszeitung beleuchtet die Gespräche zum Einkaufstourismus die zwischen dem deutschen Finanzminister Schäuble, der Zollgewerkschaft und dem Schweizer Botschafter in Berlin geführt werden.

Den kompletten Text findet ihr hier.

Offensichtlich wird die Einführung einer Bagatellgrenze erwogen, hier ist von 100 oder 250 EUR die Rede. Das Problem an solchen Grenzen ist, daß die Einkäufe in 3 Bereiche eingeteilt werden. Geringe Umsätze werden in Deutschland versteuert, dann kommt ein Zwischenbereich, und die hohen Umsätze werden in der Schweiz versteuert. Das Problem ist der Zwischenbereich. Falls die deutsche Mindestgrenze geringer ist als die der Schweiz, werden Umsätze, die über der deutschen, aber unter der Schweizer Grenze liegen, gar nicht besteuert. So ist es zur Zeit in Frankreich und Österreich.

Hinzu kommt das Problem der verschiedenen Währungen, die es praktisch unmöglich machen, beide Grenzen auf den gleichen Betrag festzulegen.

Aus diesem Grund haben wir die KAMS-Regel entwickelt. Sie löst das Problem, indem sie das deutsche und Schweizer Reglement verknüpft. Auch bei schwankenden Kursen funktioniert die KAMS-Regel einwandfrei. Der deutsche Verkäufer darf die Mehrwertsteuer nur erstatten, wenn die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde. Diese wiederum wird nur erhoben, wenn der Umsatz 300 SFR übersteigt. Damit gilt auf beiden Seiten der Grenze die selbe Grenze, und es gibt nur zwei, nicht drei, Bereiche. Entweder wird die deutsche, oder die Schweizer Umsatzsteuer bezahlt. Unversteuerte Umsätze gibt es nicht. Das ist fair, einfach zu handhaben, und wirkt verkehrsmindernd.

26.10.2012 KAMS Rundbrief Nr 8

Und sie bewegen sich doch!

aus der Thurgauer Zeitung erfahren wir interessante Neuigkeiten, die Sie selbst auch hier

http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Erfolg_des_Steuerabkommens_in_Deutschland_laut_Schaeuble_unsicher.html?cid=33805266

nachlesen können. Der entscheidende Absatz lautet:

____________________
...

Neben dem umstrittenen Steuerabkommen wurden laut Riklin an dem Treffen mit Schäuble auch andere Themen angesprochen, darunter die Rückgabe der Mehrwertsteuer an Schweizer bei Einkäufen in Deutschland.

Um den "Riesenaufwand an der Grenze" zu senken, könnte man eine Mindestlimite - zum Beispiel 300 Euro - einführen, ab welcher die Mehrtwertsteuer zurückerstattet würde. Profitieren würden das Schweizer Gewerbe und der deutsche Staat, sagte Riklin: "Es geht um jährlich vier Milliarden Franken."
____________________


Offenbar ist unsere Initiative nicht ohne Wirkung! Wir freuen uns natürlich sehr, dass endlich die Vernunft Einzug hält und wir erwarten können, dass die Vergeudung von Ressourcen an der Grenze endet sowie das damit einhergehende Verkehrschaos gemildert wird. Auch wenn im Detail noch gearbeitet werden muss (Ein Mindestlimit von 300 EUR widerspricht EU-Recht, und führt in manchen Fällen zu Doppelbesteuerung) ist die generelle Richtung doch richtig.

 

24.10.2012 Artikel zum Einkaufstourismus im BLICK

http://www.blick.ch/news/wirtschaft/schweizer-machen-deutsche-reich-id2079324.html

31.8.2012 Brief aus Berlin

Die KAMS erhielt Post aus Berlin, vom Finanzministerium. Wir hatten dort angefragt, ob es nicht möglich sei, die KAMS Regel einzuführen.

Aus deutscher Sicht wird in dem Brief deutlich, daß die Mehrwertsteuersubvention eine Exportsubvention des deutschen Staates ist, die dazu dient, den Handel im süddeutschen Raum zu subventionieren.

Den kompletten Brief findet ihr unter Brief aus Berlin .

 

9.6.2012

Artikel in der Thurgauer Zeitung

 

Bitte beachten: In diesem Artikel wird noch die alte KAMS-Regel reportiert.

 

6.6.2012

Beim Kreuzlinger Gewerbelunch wird die KAMS dem Kreuzlinger Gewerbeverein präsentiert.  

Die KAMS versendet ihren 7. Rundbrief. In diesem wird eine Änderung des KAMS-Modells bekanntgemacht. Notwendig wird diese Änderung, weil das bisherige Modell auf falschen Annahmen zur Schweizer Einfuhrumsatzsteuer für Lebensmittel basierte.

Anders als bisher wird das KAMS-Modell nicht mehr die Forderung enthalten, daß der Schweizer Zoll Einfuhrumsatzsteuer auf Wunsch auch auf Einfuhren im Wert unter 300 SFR abrechnet. Im Gegenteil würde nunmehr, wie bisher, keine Einfuhrumsatzsteuer auf Importe unter 300 SFR erhoben. Zu beachten ist, daß die 300 SFR alle Einfuhren einer Person an einem Tag betreffe, also auch mehrere Ausfuhrscheine zusammengefasst ('kumuliert') werden können.

Die Änderung des KAMS-Modells hat weitreichende Folgen für die verschiedenen Modellrechnungen, die auf dieser Webseite präsentiert werden. Die Änderungen werden im Laufe der nächsten Tage nachgezogen.

Hier ist eine Zuschrift von Ernst Johner bzgl. des neuen KAMS-Modells:

'Ihren Brief habe ich mit Interesse gelesen. Gerne teile ich dazu mit: Die frühere Forderung erschien mir ein bisschen unrealistisch. Was jetzt vorliegt, finde ich jedoch gut.
So kann viel kleinliche Papierarbeit eingespart werden.
So formuliert man den Antrag derart, dass man nicht bestraft wird, wenn man etwas korrekt beim Zollamt meldet.
So reduziert man auch den Grenzverkehr, was auch dem Umweltschutz dient.'

Ernst Johner hat sich verdient gemacht um die Verhinderung von BTS und OLS und betreibt zu diesem Zweck die Webseite www.jahrhundertloch.ch.  Vielen Dank an Ernst für sein Engagement. Nachhaltigkeit ist unser gemeinsames Ziel, sei es bei der Bekämpfung des Einkaufstourismus, oder dem Verhindern neuer Straßen.

 

31.5.2012

Artikel im EINS Magazin Konstanz/Kreuzlingen

 

20.5.2012

Der ehemalige Kreuzlinger Gemeinderat Jost Rüegg unterstützt die KAMS, siehe hier.

 

15.5.2012

Die KAMS veröffentlicht ihren 5. Rundbrief.

 

11.4.2012

Die KAMS erhält Unterstützung. Nach Aussage von Präsident Peter Markstaller unterstützt Gewerbe Kreuzlingen die Ziele der KAMS.

27.3.2012

Beim E'Gipfel Ermatingen wird die KAMS angeregt diskutiert. Die gezeigte Präsentation können Sie hier einsehen.

E-Gipfel Präsentation 

 

26.3.2012

In einem Telefongespräch mit den Hauptzollamt Lörrach erfahre ich dass das HZA Lörrach in 2011 3.9 Millionen Ausfuhrscheine ausgestellt hat. Beim HZA Singen wurden 7.14 Millionen Ausfuhrscheine ausgestellt. Zusammen sind es also über 11 Millionen Ausfuhrscheine in 2011, Tendenz steigend. Hinzu kommen noch einige Ausfuhrscheine die vom HZA Ulm verwaltet werden, aber die sind vernachlässigbar, da es dort nur um den Grenzposten in Friedrichshafen geht, der die Fähre nach Romanshorn betreut.

22.3.2012

Rundbrief Nr. 3 versandt

7.3.2012

In einem Gespräch mit dem Kreuzlinger Stadtschreiber

Thomas Niederberger

wird deutlich daß die Stadt Kreuzlingen das Anliegen der KAMS unterstützt.

 

5.3.2012

In einem Gespräch mit dem Präsidenten von Gewerbe Kreuzlingen, Herrn Peter Markstaller, informiert mich Herr Markstaller über seine Aktivitäten in den Jahren als er Stadtrat in Kreuzlingen war. Damals war sein Ansatz, dass Deutschland eine Untergrenze für die Mehrwertsteuerstattung einführt, wie es auch die anderen Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich praktizieren. Hier habe ich gelernt, daß Deutschland das einzige Nachbarland der Schweiz ist, das keine solche Untergrenze kennt.

Die damalige Presseerklärung hat Herr Markstaller mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt, hierfür vielen Dank!

Presseerklärung Markstaller

Die Einführung einer solchen Untergrenze würde das Problem der Ausfuhrscheine unterhalb 300 SFR mit einem Schlag komplett lösen. Andererseits wäre eine solche radikale Lösung mit einer Preiserhöhung um 7% bzw. 19% verbunden. Das KAMS Modell hingegen sieht eine Preiseröhung um ledigich 7-8% vor.

 

1.3.2012

1) Aus einer Zuschrift:

...Gratuliere Ihnen zu Ihrer Initiative. Ich war auch schon längst der Auffassung, dass es nicht in Ordnung ist, wenn gewisse Einwohner eines Landes praktisch warenumsatzsteuerfrei leben können...

2) Einladung zu einem Vortrag in Ermatingen am 27.3.2012

3) Artikel in der Thurgauer Zeitung 

 

29.2.2012

Im St. Galler Tagblatt erscheint folgender Artikel: 

Kommentar :

Auch wenn dieser Artikel eine eher negative Stoßrichtung hat, ist er doch ein Erfolg für die KAMS. Die Argumente lassen erkennen, daß die Gewerbeverbände das Modell der KAMS zwar für nicht durchsetzbar aber den Grundgedanken durchaus für richtig halten. Das ist ja schon mal positiv.

 

Im übrigen ist interessant, dass es ein Alternativmodell gibt, bei dem die Freigrenze auf 100 SFR gesenkt wird. Dieses Alternativmodell hat allerdings drei schwere Nachteile.

 

1) Das Problem würde nicht vollständig gelöst, die Subvention nicht komplett abgeschafft.

2) Der Schweizer Zoll würde mit einer wahren Flut von Ausfuhrscheinen konfrontiert, die er alle abkassieren müßte.

3) Der Verkehr würde noch verstärkt, weil viele Kunden ihre Einkäufe über mehrere Tage verteilen würden, um unter der 100 SFR Grenze zu bleiben.

 

Das Modell der KAMS hingegen verspricht eine Reduktion der Ausfuhrscheinflut um 75%, vgl. Idee, und damit nicht nur ein gerechteres, sondern auch ein effizienteres Vefahren.

 

Positiv ist das Ende des Artikels. Offenbar erfahren wir prominente Unterstützung aus der Politik. Zwei Nationalräte aus unserer Region unterstützen uns. Das ist ein großer Erfolg! 

 

 

28.2.2012

Die neue Webseite wird freigeschaltet.

Die Thurgauer Zeitung macht ein Interview.

 

27.2.2012

1. Eintritt eines Geschäfts in der Kreuzlinger Hauptstrasse.

2. Es melden sich die Kreuzlinger Nachrichten und das St. Galler Tagblatt wegen Interviews.

3. Interview im Radio DRS

 

26.2.2012 aus einer Zuschrift aus Kemmental

...da ich schon lange der Ansicht bin, dass dieser Ungerechtigkeit ein Riegel geschoben werden sollte, befürworte ich Ihre Initiative voll und ganz. Es ist völlig unsinnig, das ab jedem Cent die deutsche MWSt zurückgefordert werden kann, handkehrum die Einfuhrumsatzsteuer erst ab CHF 300.—fällig wird...

 

25.2.2012: Der 1. Rundbrief der KAMS wird versandt.

KAMS Rundbrief 1.pdf

Heute war ich im Kaufland in Konstanz einkaufen. Auf meinen Ausfuhrschein hatte ich 6,32 EUR Mehrwertsteuer zu stehen. Da ich alle Ausfuhrscheine über 5 EUR einlöse, fuhr ich zum Zoll an der Autobahn, um den Ausfuhrschein stempeln zu lassen. Aber dort war eine Schlange die 50 m aus dem Zollgebäude herausragte, sehen Sie selbst. Ich habe es dann für heute aufgegeben…J

 

 

24.2.2012: In der Kreuzlinger Zeitung erscheint der erste Artikel.

KreuzlingerZeitung240212.pdf

 

15.2.2012: Die Broschüre wurde in 50 Kreuzlinger Geschäften verteilt.

Mehrwertsteuersubvention abschaffen 

 

5.2.2012: KAMS beginnt ihre Arbeit